Pflegehilfsmittel
Falls Sie Pflegehilfsmittel beantragen möchten, können Sie den hier befindlichen „Antrag auf Kostenübernahme“ herunterladen und ausgefüllt in der Apotheke abgeben. Alternativ können Sie den Antrag auch vor Ort in der Apotheke ausfüllen.
Wir übernehmen für Sie die Genehmigung bei der Pflegekasse und rufen Sie an, sobald Sie die Pflegehilfsmittel bei uns abholen können. Jeden Monat können Sie sich von nun an Ihre persönlichen, individuellen Pflegeprodukte zusammenstellen lassen: Wir beraten Sie gerne!
Welche Pflegehilfsmittel können monatlich bezogen werden?
- saugfähige Bettschutzeinlagen (Einmalgebrauch/wiederverwendbar)
- Fingerlinge
- Einmalhandschuhe
- Mundschutz
- Schutzschürzen (Einmalgebrauch/wiederverwendbar)
- Desinfektionsmittel für die Hände
- Desinfektionsmittel für die Fläche
- Einmallätzchen
Wer kann Pflegehilfsmittel beantragen?
Es gibt drei Voraussetzungen:
- Es muss mindestens Pflegegrad 1 vorliegen.
- Der Anspruchsberechtigte muss zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder in einer betreuten Anlage wohnen.
- Die Pflege erfolgt durch Angehörige, Freunde oder einen Pflegedienst.
Für welchen Betrag können Pflegehilfsmittel bezogen werden?
40,00 € pro Monat